Das Bundesministerium für Gesundheit scheint bei langfristigen Genehmigung von Verordnungen auf die bundesweite Festlegung von Praxisbesonderheiten zu bauen. Bis zum 30.09.2012 müssen sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auf bundesweite Regelungen von Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln festlegen. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, ist auf die Entscheidung des Schiedsamtes voraussichtlich im November 2012 zu warten. Dabei sind die Vorgaben für eine langfristige Genehmigung von Verordnungen von Heilmitteln aufgrund der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits seit 01.07.2011 in Kraft. Auch wenn es eine Einigung auf bundesweite Praxisbesonderheiten gibt, bleibt das Antragsverfahren weiterhin erforderlich. Denn es ist nicht zu erwarten, dass wirklich alle Fälle schwerer und dauerhafter Behinderungen über Praxisbesonderheiten abgedeckt werden können, insbesondere wenn eine Patientin bzw. ein Patient schwere Behinderungen aufgrund der Kumulation von Indikationen hat. Das Versorgungsstrukturgesetz hat deshalb bewusst sowohl die Möglichkeit bundesweiter Praxisbesonderheiten als auch das Antragsverfahren gesetzlich verankert.
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[Antwort der Bundesregierung]
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