Zur heutigen abschließenden Beratung des Entwurfs des 2. Bevölkerungsschutzgesetzes im Deutschen Bundestages erklärt Maria Klein-Schmeink:

Die Koalition hat sich heute dagegen entschieden, den Schutzschirm auf psychiatrische Institutsambulanzen, häusliche psychiatrische Pflege, Hebammen, ambulante Rehabilitation, Hospize etc. auszuweiten, wie unsere Fraktion es in eigenen Anträgen zum Gesetz gefordert hat. Damit bleiben gerade die, die Schutz besonders brauchen, wieder im Regen stehen. Wir sind tief enttäuscht, genauso wie die vielen Betroffenen, die auf diese Strukturen dringend angewiesen sind.

Bei den sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und den medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) hat unser Druck dazu geführt, dass die Koalition noch über Nacht eine Regelung nachgelegt hat. Aber auch diese Lösung ist nur eine Lösung zweiter Klasse gegenüber der Lösung der Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes, wo für die Krankenhäuser auf Grundlage der durchschnittlichen Patientenzahlen des Vorjahres Ausgleichszahlungen vorgesehen worden sind. Die Regelung ist sehr allgemein formuliert und lässt letztlich offen, was tatsächlich konkret anzupassen ist.

Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie – auch rückwirkend – hier noch Nachbesserungen macht und die bisher fehlenden Einrichtungen und Berufsgruppen, die sich um die besonders vulnerablen Gruppen kümmern, endlich in den Blick nimmt.