Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin und – gerade bei diesem Thema – ehemalige Gesundheitsministerin! Wir bringen an dieser Stelle als Grüne den Antrag „Unabhängige Patientenberatung stärken und ausbauen“ ein. Warum tun wir das? Seit dem Jahr 2000 gibt es in Deutschland eine unabhängige Patientenberatung, gefördert mit Mitteln der GKV, auf den Weg gebracht durch die damalige rot-grüne Regierung, und zwar als Modellprojekt mit einer zehnjährigen Modellphase, die dann mit den Stimmen aller Fraktionen in diesem Parlament 2011 als Regelaufgabe im Sozialgesetzbuch verankert worden ist.
Diese Entscheidung haben tatsächlich alle Fraktionen hier im Bundestag begrüßt, wenngleich man sagen muss: Die FDP musste vonseiten der Union durchaus zum Jagen getragen werden. Das ist vielleicht auch einer der Gründe, warum das Potenzial der unabhängigen Patientenberatung nicht so entfaltet werden konnte, wie es nach dieser Modellphase vielleicht möglich und nötig gewesen wäre.
Gleichwohl kann man sagen: Nach einer Ausschreibungsphase und dem Zuschlag hat dann die neue UPD 2011 ihren Betrieb aufgenommen. Wir müssen sagen: Wir blicken heute auf eine echte Erfolgsgeschichte zurück. Es hat sich gezeigt, dass viele Patientinnen und Patienten sowohl telefonisch als auch persönlich diese Beratungsstellen, bundesweit das gesamte Netz, in Anspruch nehmen. Sie suchen neutrale und gut informierte Beratung bei medizinischen Fragen, bei psychosozialen Fragen und bei rechtlichen Fragen. Es geht also im Kern um die Wahrnehmung sozialer Bürgerrechte, die Patientinnen und Patienten zustehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr häufig geht es an dieser Stelle um die Leistungsentscheidungen der Krankenkassen, aber es geht natürlich auch um das gesamte Versorgungsgeschehen im medizinischen Bereich.
Gleichzeitig ist verankert worden, dass die Beratungsstellen der UPD eine Art Seismograf sind, um Veränderungsbedarf im Gesundheitswesen gerade bezogen auf die Patienten anzuzeigen und uns als Politik hilfreiche Tipps zu geben: Wo müssen wir gegensteuern? Wo müssen wir darauf achten, dass die Versorgung besser und patientengerechter wird? Wo müssen wir als Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür schaffen?
Meine Damen und Herren, wir müssen an dieser Stelle doch alle das Interesse haben, das, was wir über viele Jahre aufgebaut und zum Erfolg geführt haben, durch passende und zielführende gesetzliche Rahmenbedingungen zu erhalten und auszubauen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das genau wollen wir mit unserem Antrag erreichen.
Warum bringen wir den Antrag jetzt ein? Derzeit läuft die Vorbereitungsphase der Ausschreibung für den neuen Vertragszeitraum. Wir wissen durch die Begleitforschung und durch die Rechenschaftsberichte, welche Dinge wir verändern müssen, und sollten jetzt zumindest die Chance ergreifen, das anzugehen. Dabei geht es um den Ausbau der Beratungsstellen, es geht um die Verlängerung der Vertragslaufzeiten, und es geht um die Stärkung der Unabhängigkeit.
Zum ersten Punkt. Wir haben derzeit 21 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet. Das heißt übersetzt: In Nordrhein-Westfalen, dem größten Bundesland, haben wir drei Beratungsstellen. Daran sieht man: Die Ausstattung ist nicht besonders fürstlich. Wir meinen, wir müssen von heute 21 Beratungsstellen auf eine Zielmarke von 31 kommen. Das entspricht in etwa einer Relation von 2,5 Millionen Versicherten zu einer Beratungsstelle.
 Weiterhin können wir sagen: Durch die enorme Inanspruchnahme haben wir leider den Zustand, dass viele dieser Beratungsstellen telefonisch kaum noch erreichbar sind. Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass nur noch 42 Prozent der Anrufenden direkt durchkommen können. Das ist ein zentrales Indiz dafür, dass wir jetzt tätig werden müssen, die Anzahl der Beratungsstellen auszubauen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweitens geht es darum, sich noch einmal die Vertragslaufzeiten anzuschauen. Vergegenwärtigen Sie sich einmal: 2011 ist der Zuschlag erteilt worden; heute, 2014, denken wir schon wieder über die neue Ausschreibung nach. Das zeigt ganz deutlich: Wir müssen die Vertragszeiträume verlängern. Wir schlagen vor, sie von derzeit fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Für das Funktionieren der Beratungsstellen sind ein enormer Entwicklungsaufwand und eine enorme Qualifizierung notwendig. Das sollten wir nicht durch zu enge Vertragslaufzeiten gefährden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Drittens müssen wir die Unabhängigkeit stärken. Es ist ja nicht ohne Grund so, dass wir keine Gewinnorientierung haben, dass es um kostenfreie und unabhängige Beratung geht. Wir müssen sicherstellen, dass die Trägerschaft diese Unabhängigkeit tatsächlich unterstützt. Derzeit ist der GKV-Spitzenverband zuständig. Wir meinen, das ist nicht die richtige Adresse, um zum Beispiel das jetzt laufende Ausschreibungsverfahren zu begleiten. Immerhin werden in 50 Prozent der Beratungsfälle Leistungsprobleme, beispielsweise der Krankenkassen, angesprochen. Daran können wir ganz klar sehen: Hier gibt es ein Spannungs- bzw. Konfliktfeld. Das sollten wir ausräumen, indem wir die Trägerschaft neu ordnen und sie einer wirklich unabhängigen Stelle, beispielsweise dem Bundesversicherungsamt, übertragen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
All diese Punkte sind geeignet, den Charakter der unabhängigen Beratungsstellen weiter zu profilieren, das Angebot auszuweiten, in die verschiedenen Bevölkerungsgruppen weiter hineinzureichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass unser Gesundheitswesen den Patienten dient und den Wünschen der Patienten durch unabhängige Beratung und Hilfe gerecht wird. Im Koalitionsvertrag haben Sie dazu, wie wir meinen, durchaus den einen oder anderen richtigen Schritt formuliert. Bitte schauen Sie sich unseren Vorschlag im weiteren Beratungsverfahren ergebnisoffen an.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)