Es ist ein Unding, dass einige Krankenkassen pauschal die Kostenerstattung für Behandlungen in Privatpraxen verweigern, anstatt ihren Versicherten schnell zu einer guten psychotherapeutischen Versorgung zu verhelfen. Gerade dort, wo monatelange Wartezeiten bestehen, ist die Kostenerstattung der einzige Weg an eine Behandlung zu kommen. Die Entscheidung, eine Behandlung in Privatpraxis zu bezahlen, liegt nicht im Ermessen der Krankenkassen. Versicherte haben hierauf einen gesetzlichen Anspruch, wenn Psychotherapeutinnen- und therapeuten mit Kassenzulassung nicht verfügbar sind.
Lange Wartezeiten und die Verweisung auf einen selbst beschafften Therapieplatz mit anschließender Kostenerstattung stellen Menschen mit psychischen Problemen heute vor hohe Hürden. Gerade Menschen in Krisen brauchen schnell Hilfe, damit ihr Leid sich nicht unnötig verschlimmert oder gar chronisch wird. Heute bleibt ihnen dann zumeist nur die stationäre Behandlung in der Psychiatrie. Dabei ist dies ein hausgemachtes Problem, denn ausreichend Psychotherapeut*innen gibt es. Sie werden jedoch nicht für die Kassenabrechnung zugelassen.
Wir fordern eine Weiterentwicklung der Versorgung, die sich am individuellen Behandlungs- und Unterstützungsbedarf orientiert und ausreichend ambulante Krisenhilfen und strukturierte Behandlungswege zwischen der ambulanten und stationären Versorgung mit festen Ansprechpartnern für schwer Erkrankte vorsieht. Das Versorgungssystem muss die richtigen Hilfen bieten, ob bei psychischen Belastungsstörungen, die in Folge von Stress und Überlastung im Arbeitsleben in den letzten Jahren stark angewachsen sind, oder bei schweren chronischen psychischen Erkrankungen.