Zur Übergabe der Petition zur Ablehnung des im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplanten Konzepts einer „gestuften und gesteuerten Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung“ erklärt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin:
"Heute haben die Petenten ihre Petition zur Ablehnung des im Kabinettsentwurfs des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen Konzepts der "gestuften und gesteuerten Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung" mit inzwischen über 197.170 Unterstützerinnen und Unterstützern an den Petitionsausschuss überreicht. Ich unterstütze das Anliegen der Petenten, denn eine neue zusätzliche Hürde im Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung darf es nicht geben.  
Das vorgeschlagene Konzept liegt ganz und gar nicht im Interesse einer niedrigschwelligen Versorgung, sondern darin, den Zugang zu steuern und die Hürden zu erhöhen – und zwar zulasten der Patientinnen und Patienten. Das wäre fatal, denn oft nehmen Menschen mit psychischer Erkrankung eher zu spät Hilfeleistungen wahr. Seit langem wird über lange Wartezeiten geklagt, weil zu wenig Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Behandlung zugelassen werden. Doch die überfällige Anpassung der Bedarfsplanung verzögert sich von Jahr zu Jahr. Die Bedarfsplanung muss schnellstmöglich reformiert und umgesetzt werden, denn die psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung können ihre Wirkung für die Patienten nicht entfalten, wenn anschließend kein Therapieplatz vorhanden ist. Ausgebildete Therapeuten gäbe es genug.
Eine vorgelagerte zusätzliche Prüfung von Behandlungsbedarfen, und zwar dann nicht mehr von der potentiellen Therapeutin oder dem Therapeuten selbst, sondern von einer vorgeschalteten Instanz, ist darauf jedoch die vollkommen falsche Antwort.
 Was wir stattdessen brauchen ist dringend ein bedarfsgerechtes und aufeinander abgestimmtes Versorgungskonzept für den gesamten Bereich der psychischen Gesundheit. Benötigt werden genügend psychotherapeutische Plätze ohne lange Wartezeiten, Angebote der ambulanten Krisenintervention und strukturierte Behandlungswege zwischen stationärer und ambulanter Versorgung mit festen Ansprechpartnern für schwer Erkrankte. Ich fordere deshalb Bundesgesundheitsminister Spahn auf, die geplante Regelung im TSVG endlich zu streichen und stattdessen ein ganzheitliches Konzept vorzulegen, das die Versorgung von psychisch Erkrankten wirklich verbessert."