Im August 2011 übermittelte die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag
gemäß Artikel 7a des Gewebegesetzes den ersten „Bericht der Bundesregierung über die Situation der Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen“. Darin erklärte sie, dass die von den Gewebeeinrichtungen in Deutschland gemeldeten Zahlen für die letzten Jahre häufig nicht schlüssig oder lückenhaft seien und daher noch keine zuverlässigen Aussagen über die Versorgungssituation getroffen werden können. Dies geht auch auf ein bislang unzureichendes Meldeverhalten der Gewebeeinrichtungen zurück.
Dem Bericht sind Hinweise zu entnehmen, dass für bestimmte Gewebe und
Gewebezubereitungen in Deutschland eine Mangelsituation besteht. Dennoch macht die Bundesregierung keinerlei Angaben zur Verteilung dieser Gewebe in der Praxis. Gesetzliche Vorgaben oder Richtlinien, die Kriterien für die Verteilung
von Geweben aufstellen, gibt es – im Gegensatz zu Organen – in
Deutschland bislang nicht.
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[Antwort der Bundesregierung]