Heilmittelerbringer*innen gelten als systemrelevant. In der Tat sind sie essentiell für die gesundheitliche Versorgung. Derzeit sind viele in ihrer Existenz bedroht. Darum sollten sie jetzt auch wie Ärzt*innen behandelt werden und einen angemessenen Ausgleich für ihre Umsatzeinbußen erhalten.

Eine Umfrage der Berufsverbände in der Logopädie, an der ca. 50% aller Praxen teilgenommen haben, hat ergeben, dass in der letzten Märzwoche im Durchschnitt 77 % aller Therapien Woche ausgefallen sind. In 84% der Praxen fehlen Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung.

Auch andere Heilmittelerbringer*innen sind von massiven Umsatzeinbußen betroffen. Schon in Nichtkrisenzeiten bewegt sich ein nicht unerheblicher Anteil der selbständigen Therapeuten am Rande des Existenzminimums. Derzeit sind sie dazu angehalten, ihre Praxen offen zu halten, auch wenn viele Therapien ausfallen, verschoben oder vorerst gar nicht verordnet werden. Dadurch entstehen Vorhaltekosten, die nicht vergütet werden.

Kleine Praxen können zwar die Soforthilfe und Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen. Das reicht aber bei weitem nicht an den Schutzschirm heran, den es bspw. für niedergelassene Ärzt*innen gibt. Für sehr kleine Praxen und Soloselbständige mögen die Soforthilfen eine erste Lösung sein. Bei den meisten Praxen mit Angestellten dürfte die Soforthilfen den Umsatzausfall jedoch nicht kompensieren. Die Soforthilfe ist gedeckelt. Für Praxen mit max. 5 Beschäftigten gibt es aus dem Sofortprogramm eine Einmalzahlung von maximal 9.000 Euro, mit max. 10 Beschäftigten 15.000 Euro. Für Praxen mit mehr als 10 Beschäftigten gibt es derzeit keine Lösung. Der Schutzschirm hingegen würde die Umsatzeinbußen ersetzen, indem er die Differenz zum Vorjahresumsatz ausgleicht.

Medizinisch notwendige Therapien finden im Heilmittelbereich weiterhin statt. Dabei arbeiten die Therapeut*innen häufig direkt mit Körperkontakt, und ihre Patient*innen sind oftmals alt, behindert oder haben Vorerkrankungen. Trotzdem gibt es keinen Anspruch auf Schutzmaterialien. Zudem fehlt die Information darüber, wie der Schutz auszugestalten ist. Das ist fahrlässig und eine Gefährdung der Therapeut*innen und der Patient*innen gleichermaßen.

Darum fordern wir, Heilmittelerbringer*innen genauso wie niedergelassene Ärzt*innen unter den Schutzschirm zu nehmen. Das sichert die Liquidität und damit die Versorgungsstrukturen der Heilmittelerbringer*innen. Auch die Schutzausrüstung muss – wie bei Ärzt*innen – finanziert werden.

Dazu brauchen Therapeut*innen Zugang zu Schutzmaterialien und Information über deren Anwendung. Außerdem braucht es eine Vorgabe, dass Leistungen nur unter Gewährleistung von Schutzmaßnahmen erbracht werden dürfen.

Wenn hier nicht schnell nachgebessert wird, werden viele kleine Praxen diese Krise nicht überleben. Und das können wir uns nicht leisten.