Zu den gesetzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung erklärt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin:
"Der große Wurf ist es nicht geworden. Gesundheitsminister Jens Spahn geht zwar in Teilen richtige Schritte, aber er bleibt auf dem halben Weg stehen. Zwar wird die Grundlohnsummenbindung bei der Vergütung aufgehoben, eine tatsächliche Vergütung all der Leistungen, die Therapeuten erbringen, findet jedoch nicht statt. Da hilft die Angleichung an das bislang bundesweit höchste Entgelt noch nicht wirklich weiter. Die Vergütungen sollten sofort nachhaltig angehoben werden, u.a. dadurch, dass selbständige Therapeuten auch Bürokratieaufwand und Büroorganisation abrechnen können. Mittelfristig brauchen wir eine Gebührenordnung für Heilmittelerbringer.
Die Blankoverordnung soll jetzt mit Einschränkungen in die Regelversorgung überführt werden. Das kann nicht zufriedenstellen. Zu einer Weiterentwicklung der therapeutischen Berufe bräuchte es wie europaweit üblich den Direktzugang, der zunächst in Modellprojekten erprobt werden sollte. Um die Berufe aufzuwerten, muss endlich die akademische Ausbildung gesetzlich verankert werden.
Nachdem immer mehr Länder die Schulgeldfreiheit einführen wollen, sollte das auch bundesweit schnell umgesetzt werden. Therapeuten als wichtige Versorger in der alternden Gesellschaft müssen konsequent als eigenständige Akteure in regionale patientenorientierte Versorgungskonzepte eingebunden werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass Instrumente der Mengensteuerung eine bedarfsgerechte Versorgung und Versorgungsziele nicht aushebeln können."
Wir Grüne drängen deshalb mit eigenem Antrag auf weitergehende Gesetzesänderungen.