Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die Politik für Menschen mit Behinderungen einen hohen Stellenwert. Wir setzen uns für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ein; denn aus unserer Sicht steht fest, dass es sich bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht um eine freiwillige politische Aufgabe handelt, sondern dass eine staatliche Verpflichtung besteht.
Unsere politischen Forderungen hatten wir Grüne in Bundestagsanträgen formuliert, 17/7951 und 17/9406. Darin haben wir ein Teilhabegesetz gefordert, um Rechte abzusichern sowie eine generelle Barrierefreiheit auch für Einrichtungen des Sports.
In der Sportpolitik regen wir darüber hinaus einen „Zukunftsplan Sportpolitik 2025“ an, der einen klaren Ziel- und Maßnahmenkorridor für die Sportentwicklung absteckt und zwischen Sportorganisationen und ‑vereinen sowie staatlichen Institutionen beschlossen werden sollte. In diesem Rahmen sollte es auch zu konkreten Vereinbarungen für einen Umbau von bestehenden Sportstätten und zu einer Gewährleistung der Barrierefreiheit beim Sportstättenneubau kommen. Dies wäre ein wichtiger Schritt in Richtung einer sport- und bewegungsfreundlichen Gesellschaft in Deutschland.
Der Antrag der Fraktion Die Linke wäre bei vielen Forderungsteilen zustimmungswürdig.
Aber: Spiegelstrich 6 fordert ein bundesweites Sportstättensanierungsprogramm. Das ist nicht zustimmungsfähig, da der Bund nicht für den kommunalen Sportstättenbau zuständig ist.
Bei weiteren Forderungen greift die antragstellende Fraktion ebenfalls in die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ein, Bund = Spitzensport, Länder = Breitensport. Schulsport und Lehramtsausbildung sind Sache der Bundesländer.
Dennoch hat der vorliegende Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke die wesentlichen Handlungsfelder und Defizite erfasst und größtenteils sehr gute und richtige Handlungsschritte benannt.
Es ist unser aller Aufgabe den Art. 30 (5) der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, der die Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport betrachtet und auf den wichtigen Beitrag des Sports für eine erfolgreiche Inklusion hinweist.
Sport ist niederschwellig und begeistert Jung und Alt in allen sozialen Lagen. Diese Chance sollten wir insbesondere nach den besonderen Erfolgen unserer deutschen Mannschaft bei den Paralympics und der großen Begeisterung in der Bevölkerung dafür nutzen, das Thema Inklusion in die Gesellschaft zu transportieren und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch im Sport voranzutreiben.