Zur Petition zur Ablehnung des im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplanten Konzepts einer "gestuften und gesteuerten Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung" erklärt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin:
"Die Petition zur Ablehnung des im Kabinettsentwurfs des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen Konzepts der "gestuften und gesteuerten Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung" hat mit inzwischen über 60.000 Unterstützerinnen und Unterstützern das notwendige Quorum erreicht. Das verwundert auch nicht, plant Bundesgesundheitsminister Spahn damit doch eine neue zusätzliche Hürde im Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung. Spahn darf diesen deutlichen Gegenwind, der inzwischen auch seitens des Bundesrates kommt, nicht länger ignorieren und sollte den entsprechenden Passus im TSVG endlich streichen.
Unsere Befürchtung ist groß, dass die geplante Regelung die Hürden erhöht und den Zugang für die Patienten zur psychotherapeutischen Versorgung massiv erschwert. Das wäre fatal, denn oft nehmen Menschen mit psychischer Erkrankung eher zu spät Hilfeleistungen wahr. Eine extra Einrichtung aufsuchen zu müssen, bevor man eine psychotherapeutische Sprechstunde besuchen darf, unterscheidet die psychische Erkrankung zudem von einer somatischen und stellt insofern eine Diskriminierung und Einschränkung der Autonomie dar. Wir glauben, dass die Intention hinter diesem geplanten Konzept ganz und gar nicht im Interesse einer niedrigschwelligen Versorgung liegt, sondern darin, den Zugang zu steuern. Seit langem wird über lange Wartezeiten geklagt, weil zu wenig Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Behandlung zugelassen werden. Die überfällige Anpassung der Bedarfsplanung verzögert sich von Jahr zu Jahr. Eine vorgelagerte zusätzliche Prüfung von Behandlungsbedarfen, und zwar dann nicht mehr von der potentiellen Therapeutin oder dem Therapeuten selbst, sondern von einer vorgeschalteten Instanz, ist darauf die vollkommen falsche Antwort.
Klar ist: Es darf keine zusätzlichen Zugangshürden zur psychotherapeutischen Versorgung geben. Was wir stattdessen brauchen ist dringend ein bedarfsgerechtes und aufeinander abgestimmtes Versorgungskonzept für den gesamten Bereich der psychischen Gesundheit. Notwendig dafür sind niedrigschwellige Hilfen ohne lange Wartezeiten durch den Ausbau der ambulanten Strukturen. Die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung darf sich deshalb nicht noch weiter verzögern. Komplexere Versorgungsangebote benötigen zudem eine gemeindenahe und personenzentrierte Versorgung sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und Berufsgruppen. Patienteninnen und Patienten benötigen wiederum individuelle Bezugspersonen und personelle Kontinuität. Bundesgesundheitsminister Spahn sollte stattdessen endlich ein ganzheitliches Konzept vorlegen, das die Versorgung von psychisch Erkrankten wirklich verbessert."