Zur Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum „Härtefallfonds bei Behandlungsfehlern“ am 04.01.2020 erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die Patientenrechte im Falle von Behandlungsfehlern dringend weiter gestärkt werden müssen. Medizinische Behandlungsfehler haben für die Betroffenen oftmals langwierige Auswirkungen. Neben den erlittenen gesundheitlichen Schaden, ist eine solche Situation oftmals mit emotionalen Belastungen verbunden – auch geschuldet durch die langwierigen Gerichtsprozesse. Gerade bei schweren Fällen, wo nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob ein Behandlungsfehler Ursache für den Gesundheitsschaden war, ist schnelle und unbürokratische Hilfe gefragt. Bisher sitzen Patientinnen und Patienten hier jedoch zwischen den Stühlen. Sie leiden unter gesundheitlichen Schäden und haben finanzielle Probleme. Hinzu kommt die jahrelange Unsicherheit, weil sie nicht wissen, ob sie vor Gericht Recht bekommen. Ein Härtefallfonds kann hier die sozialen Härten beseitigen und schnelle Hilfe bringen. In Österreich hat sich ein solcher Fonds bereits bewährt. Neben dem Härtefallfonds ist auch generell eine Beweislasterleichterung für Patientinnen und Patienten nötig.
Am besten ist es natürlich, wenn Behandlungsfehler gar nicht erst passieren. Künftige Behandlungsfehler vermeidet man am besten, indem man aus aktuellen Fehlern lernt. Deswegen braucht unser Gesundheitswesen auch eine andere Fehlerkultur und einen transparenteren Umgang mit Behandlungsfehlern. Häufig sind strukturelle Probleme die Ursachen. Über Anzahl und Ursachen wissen wir jedoch bisher viel zu wenig. Die existierenden Zahlen sind oftmals nur die Spitze des Eisberges. Gesundheitseinrichtungen müssen zudem Strukturen einführen, die für eine bessere Sicherheitskultur und Fehlervermeidung sorgen.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde ein Prüfauftrag eines Patientenentschädigungsfonds vereinbart. Wie und wann dieser umgesetzt werden soll, ist bis heute jedoch unklar. Obwohl das Problem dringend ist, sind Spahn und sein Ministerium bislang untätig geblieben. Es hat den Anschein, als wollten Teile der Bundesregierung das Problem aussitzen. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass diese sich diesem Thema ernsthaft und zügig widmet.“
Den Antrag „Opfer von Behandlungsfehlern stärken und Härtefallfonds einführen“ der Bundestagfraktion von Bündnis 90/Die Grünen finden Sie hier