Zur Veröffentlichung des DAK-Pflegereports 2024 erklärt Maria Klein-Schmeink gemeinsam mit Kordula Schulz-Asche:

„Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu gewährleisten. Dafür sind die gesetzlichen Instrumente vorhanden. Qualitativ hochwertige Leistungen müssen angemessen vergütet werden. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die Versichertengemeinschaft nicht über das angemessene Maß hinaus belastet wird. Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes haben wir uns gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unter anderem dafür eingesetzt, dass wichtige rechtliche Schritte für die Pflegeversicherung getroffen werden. Zugleich wurde vereinbart, dass eine Regierungskommission Empfehlungen zur Stärkung der Pflegeversicherung erarbeitet. Darüber hinaus haben wir uns im Rahmen des Koalitionsvertrages darauf geeinigt, versicherungsfremde Leistungen wie beispielsweise die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln zu finanzieren um die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren. Diese Übernahme gesamtgesellschaftlicher Aufgaben halten wir als grüne Bundestagsfraktion weiterhin für wichtig.

Zudem sollen mit dem geplanten Pflegekompetenzgesetz die Einsatzmöglichkeiten von Fachkräften erheblich gestärkt werden. Ihre Befugnisse sollen erweitert werden, um eine gute interprofessionelle Arbeit sicherzustellen. Wir begrüßen, dass der DAK-Pflegereport diese Notwendigkeit unterstreicht.“