Zu den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 220 Absatz 4 SGB V erklärt Maria Klein-Schmeink:
„Es ist gut, dass die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums für eine
stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung nun öffentlich sind. Das Papier des Ministeriums betont zurecht die Bedeutung der gesetzlichen Krankenversicherung für den sozialen Zusammenhalt im Land. Hierzu ist eine auskömmliche Finanzierung nötig. Die starken Beitragssteigerungen bei etlichen mitgliederstarken Krankenkassen zu Beginn des Jahres 2024 zeigen, dass auch nach dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz weiter großer Bedarf für effizienzsteigernde Strukturreformen sowie eine nachhaltige Verbesserung der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Im Koalitionsvertrag haben wir hierzu wesentliche Maßnahmen wie eine Dynamisierung des Bundeszuschusses und eine Anhebung der Pauschalen für gesetzlich versicherte Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld vereinbart. Das ist nur eine faire Gegenleistung für die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen originär staatlichen Aufgaben. Wir gehen davon aus, dass Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesregierung dieses Anliegen unterstützen. Gerade in Zeiten der Krise müssen sich die Menschen darauf verlassen können, dass sie im Krankheitsfall gut abgesichert sind und gut versorgt werden.“