Die aktuelle Debatte über Mehrkosten für die Krankenkassen durch Flüchtlinge führt in die Irre und entspricht nicht der gesetzlichen Lage. Die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern und Geduldeten wird, anders als Presseberichte darstellen und von vielen vermutet wird, nicht von Versichertengeldern bezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob es eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge gibt. Auch die Dauer des Aufenthalts ist nicht ausschlaggebend, sondern der aufenthaltsrechtliche Status. Erst ein anerkannter Flüchtling fällt in die Zuständigkeit der allgemeinen Sozialversicherung.
Die Debatte zeigt, wie wichtig es ist, dass die Kosten für die humanitäre Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen durch den Bund gezahlt werden. Die besondere Belastung ist für die Kommunen nicht zuträglich. Ein anderes Problem gibt es allgemein mit den Beiträgen an die Krankenkassen, die der Bund für SGB II-Beziehende zahlt. Hier muss dringend nachgesteuert werden, da die Beiträge zu niedrig angesetzt sind.