Zur heutigen Billigung des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) durch den Bundesrat, erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kirsten Kappert-Gonther, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Neue Cannabisregulierung überwindet die schädliche Prohibition

„Die Teillegalisierung von Cannabis wird Wirklichkeit. Mit dem Cannabisgesetz stellen wir erstmals Gesundheits- und Jugendschutz in das Zentrum der Drogenpolitik. Nach intensiven Gesprächen mit den Ländern ist es gelungen, das Gesetz durch den Bundesrat zu bringen. Nun ist der Weg frei für den Aufbau legaler Alternativen für erwachsene Konsumierende. Bei der Umsetzung des Gesetzes brauchen die Länder Unterstützung. Die Bedenken, die im Bundesrat zur Sprache gekommen sind, nehmen wir ernst. Die in der Protokollnotiz zugesagte Unterstützung der Länder muss zügig umgesetzt werden.

Das Gesetz ist ein Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben. Wir regulieren den Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Cannabis Clubs. In den parlamentarischen Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen für die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten.“

 

Als nächster Schritt folgt zeitnah ein Vorschlag für einen THC-Grenzwert, um Sicherheit im Straßenverkehr zu untermauern und Klarheit für Polizei und Konsumierende herzustellen.