Zum Scheitern des Härtefallfonds für Opfer von Ärztepfusch erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Es ist sehr bedauerlich, dass die CDU nicht das Rückgrat hatte, eine durchgreifende Verbesserung für schwer geschädigte Patientinnen und Patienten durchzusetzen. Damit ist klar: Das Patientenrechtegesetz wird die Situation von Opfern von Behandlungsfehlern nicht wirklich verbessern. Es kommen weder entscheidende zusätzliche Beweiserleichterungen vor Gericht, noch ein Härtefallfonds.
Dieser Fonds wird über fast alle Fraktionen hinweg als richtiges Mittel gesehen, um Patientinnen und Patienten ohne Aussicht auf Erfolg vor Gericht in einer existentiell sehr belastenden Situation zu unterstützen. Auch wenn bislang unterschiedliche Ausgestaltungen auf dem Tisch liegen, könnte man sich bei gutem Willen im Interesse der Patientinnen und Patienten schnell darauf einigen, eine tragfähige Lösung auf den Weg zu bringen. Die Argumente der FDP gegen eine so wichtige Neuerung überzeugen nicht. Es geht keineswegs darum unser bisheriges Haftungssystem auszuhebeln. Es geht um eine gezielte Ergänzung zugunsten von Patientinnen und Patienten, die einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten haben.