Anlässlich des Welttages der seelischen Gesundheit sowie der Kundgebung des Bündnisses „Mehr Personal und Zeit für psychische Gesundheit“ vor dem BMG am 10.10.2019 erklärt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Immer mehr Menschen benötigen aufgrund einer psychischen Krise oder einer psychischen Störung Hilfe und Therapie. Dennoch trauen sich viele oftmals nicht, offen über ihr Leid zu sprechen und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Um Tabus zu überwinden und Ausgrenzung zu verhindern ist mehr Aufklärung über und Akzeptanz für psychische Erkrankungen nötig. Zudem müssen wir uns als Gesellschaft fragen, wie wir leben wollen und unser Zusammenleben gestalten. Hohe Leistungsanforderungen im Beruf und auch im Privatleben, Stress und Vereinsamung tun uns Menschen nicht gut.

Auch die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen ist eine herausfordernde und für unser gesundheitliches Wohlergehen bedeutende Aufgabe. Die Entwicklungen zeigen jedoch, dass wir noch weit entfernt sind von einer bedarfsgerechten Versorgung. Die Wartezeiten auf einen ambulanten Therapieplatz sind lang. Dies sorgt dafür, dass Menschen heute oftmals nicht rechtzeitig die Hilfe bekommen, die sie brauchen und schließlich als Notfall im Krankenhaus landen. Um niedrigschwellige Hilfe anbieten zu können und um stationäre Aufenthalte zu vermeiden, brauchen wir deshalb ausreichend ambulante Angebote der Krisenintervention und Psychotherapieplätze.

Doch auch in den psychiatrischen Einrichtungen müssen endlich Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die eine menschenrechtsorientierte und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung ermöglichen. Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde deshalb beauftragt, eine Richtlinie für die Personalausstattung zu verfassen, die Vorgaben machen soll, wie viel Personal für eine leitliniengerechte Behandlung nötig ist. Statt die Chance zu nutzen und eine Personalbemessung einzuführen, die sich nach dem tatsächlichen therapeutischen und pflegerischen Aufwand für eine Behandlung richtet, deutet nun alles darauf hin, dass es Personaluntergrenzen und damit eine Minimalpersonalausstattung geben wird. Dies berücksichtigt jedoch weder den notwendigen Personalmix auf den Stationen noch den Bedarf einer zwangsarmen Psychiatrie. Es ginge bei einer Personaluntergrenze nur noch darum, gerade so viel Personal einzusetzen, dass die Patientensicherheit nicht gefährdet wird. Eine bedarfsgerechte Versorgung und gute Arbeitsbedingungen werden so nicht erreicht. Stattdessen brauchen wir eine Personalbemessung, die das Notwendige und nicht nur das Mindeste in den Blick nimmt. Nur so können Zwangsmaßnahmen als Folge von zu wenig oder überlastetem Personal verhindert, eine menschenrechtsorientierte Versorgung ermöglicht und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten wirklich verbessert werden.“