Maria Klein-Schmeink, grüne Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Prävention und Patientenrechte weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bislang Nichtversicherte nur noch bis spätestens zum 31. Dezember 2013 vollständigen Schuldenerlass bei ihrer Krankenkasse beantragen können.
"Betroffene sollten jetzt zügig diese einmalige Möglichkeit nutzen, um sich gegen das hohe Kostenrisiko im Krankheitsfall abzusichern" sagt Klein-Schmeink. Obwohl es in Deutschland bereits seit 2007 für gesetzlich Versicherte und seit 2009 für privat Versicherte eine Versicherungspflicht gibt, blieben viele weiterhin unversichert, da sie die hohen Beitragsschulden, die sich seit Bestehen der Versicherungspflicht aufaddierten nicht bezahlen konnten. Insbesondere die exorbitant hohen Säumniszuschläge verschlimmerten die Lage sehr schnell. In diesem Jahr wurde richtigerweise eine Amnestieregelung beschlossen, die einen vollständigen Schuldenerlass vorsieht. Ab 2014 ist lediglich eine Ermäßigung der Beitragsrückstände möglich. Beitragsschuldner einer privaten Krankenversicherung werden nach einem Mahnverfahren in einem Notlagentarif überführt.
Klein-Schmeink betont, dass diese rechtliche Regelung aus grüner Sicht überfällig und wichtig war, es aber weiterhin einiges zu tun gäbe. So fehle noch immer ein tragfähiges Konzept zur Krankenversicherung von Solo-Selbstständigen, die oftmals auch durch den Mindestbeitrag überfordert seien. Auch die hohen Prämien für ältere oder chronisch Kranke in der privaten Krankenversicherung führten oft zu echten menschlichen Härten. „Ich hoffe nach wie vor, dass die SPD das gemeinsame Anliegen einer Bürgerversicherung in den Koalitionsverhandlungen weiterverfolgt“
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