Inwiefern hält die Bundesregierung weitere Maßnahmen für erforderlich, um den sich derzeit im Zulassungsprozess befindlichen Konnektor-Anbietern den Marktzugang zu ermöglichen und damit für die Leistungserbringer Wahlmöglichkeiten zu schaffen, ohne diese finanziellen Benachteiligungen durch degressive Kostenerstattung und fristgebundene Sanktionsmechanismen des E-Health-Gesetzes auszusetzen?
Wie wird aus Sicht der Bundesregierung die Zukunftsfähigkeit der Telematikinfrastruktur sichergestellt, z.B. hinsichtlich der Skalierbarkeit in Krankenhäusern oder hinsichtlich der Technologieoffenheit für die Anbindung neuer, derzeit noch nicht berücksichtigter Anwendungen und Akteure (bspw. Labore)?
Antworten der Bundesregierung