Im November habe ich folgende Schriftliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet:

  1. Wie viele Ermächtigungen nach § 119 c SGB V wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher beantragt und wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte nach KV-Gebiet aufschlüsseln)?
  2. Wie viele Ermächtigungen nach § 119 c SGB V wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher genehmigt (bitte nach KV-Gebiet aufschlüsseln) und wie viele Einrichtungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen erzielen?

Antwort der Bundesregierung
Jede*r Bundestagsabgeordnete ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden.