1. Sind Prothesengelenke, bei denen über eine Bluetooth-Fernbedienung verschiedene Modi des Gelenks (z. B. Fahrradmodus) eingestellt werden können, mit dauerhaft aktivem, ungeschütztem und sichtbarem Bluetooth-Signal, und nicht veränderbarem Standardpasswort nach Einschätzung der Bundesregierung sicher vor Manipulationen Dritter und vereinbar mit den geltenden Datenschutzbestimmungen?
2. Besteht für solche Medizinprodukte bei Bekanntwerden, mangelnder IT-Sicherheit von seiten des Herstellers eine Meldepflicht gegenüber Aufsichts – und Genehmigungsbehörden, und wenn ja, bei welchen?
3. Wie viele Patientinnen und Patienten müssen nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Senkung der Festbeträge zum 1. Juli 2014 Zuzahlungen in welcher jeweiligen Höhe für die Behandlung mit den Blutdrucksenkungsmitteln „Olmetec" und „Votum" sowie dem Antiepileptikum „Keppra" leisten, vor dem Hintergrund, dass es für die Blutdrucksenker kein Generikum mit identischem Wirkstoff gibt und die Umstellung bei Antiepileptika problematisch ist und daher die betroffenen Patientinnen und Patienten in besonderem Maße auf die konkreten Arzneimittel angewiesen sind (vgl. Rhein-Main Zeitung vom 18. September 2014)?
[Antworten der Bundesregierung auf Fragen 1 und 2]
[Antworten der Bundesregierung auf Frage 3]