1. Sind Prothesengelenke, bei denen über eine Bluetooth-Fernbedienung verschiedene Modi des Gelenks (z. B. Fahrradmodus) eingestellt werden können, mit dauerhaft aktivem, ungeschütztem und sichtbarem Bluetooth-Signal, und nicht veränderbarem Standardpasswort nach Einschät­zung der Bundesregierung sicher vor Manipulationen Dritter und vereinbar mit den geltenden Datenschutzbestimmungen?
2. Besteht für solche Medizinprodukte bei Bekanntwerden, mangelnder IT-Sicherheit von seiten des Herstellers eine Meldepflicht gegenüber Aufsichts – und Genehmigungsbehörden, und wenn ja, bei welchen?
3. Wie viele Patientinnen und Patienten müssen nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Sen­kung der Festbeträge zum 1. Juli 2014 Zuzahlungen in welcher jeweiligen Höhe für die Behand­lung mit den Blutdrucksenkungsmitteln „Olmetec" und „Votum" sowie dem Antiepileptikum „Keppra" leisten, vor dem Hintergrund, dass es für die Blutdrucksenker kein Generikum mit iden­tischem Wirkstoff gibt und die Umstellung bei Antiepileptika problematisch ist und daher die betroffenen Patientinnen und Patienten in besonderem Maße auf die konkreten Arzneimittel angewiesen sind (vgl. Rhein-Main Zeitung vom 18. September 2014)?
 [Antworten der Bundesregierung auf Fragen 1 und 2]
 [Antworten der Bundesregierung auf Frage 3]