1. Welche Finanzmittel stehen den jeweiligen Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland sowie der Bundesgeschäftsstelle 2011 und in den Folgejahren im Vergleich zu 2010 zur Verfügung, und welche Anteile der Gesamtsumme entfallen auf Personalmittel, Sachmittel sowie die gemeinsamen Overheadkosten für Qualitätssicherung und Dokumentation?
2. Wie stellt sich die Inanspruchnahme der UPD im Jahr 2011 dar, und in welchem Umfang konnten Ratsuchende die jeweiligen UPDs wegen Überlastung telefonisch nicht erreichen?
3. Kann nach Auffassung der Bundesregierung der Beratungsbedarf gedeckt werden, der durch das geplante Patientenrechtegesetz neu entsteht?
4. Wofür sollen die im Haushaltsplan 2013 vorgesehenen 1,84 Millionen Euro zur wissenschaftlichen Auswertung, Evaluierung und Verstetigung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Bewegungsmangel und Unterstützung von wesentlichen Komponenten eines gesundheitsförderlichen Lebensstils exakt ausgegeben werden, und mit welchen Themen, Maßnahmen und Projekten plant die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und den damit zusammenhängenden Krankheiten in der Praxis zu verstetigen?
[Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 1-3]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 4]