1. In welcher Weise sorgt die Bundesregierung dafür, dass den betroffenen Versicherten ihr gesetzliches Anrecht auf ein Medikament mit einer Zuzahlung von maximal 10 Euro gewährleistet wird?
2. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der neue PKV-Leitfaden für einen transpa­renten Tarifwechsel in andere Versicherungstarife bereits vor 2016 von den beteiligten Versi­cherungsunternehmen umgesetzt wird, und falls nein, welche Informationen hat die Bundesre­gierung über derzeit bestehende Probleme bei der Umsetzung des Tarifwechselrechts nach § 204 des Versicherungsvertragsrechts in der Praxis?
3. Hält die Bundesregierung weitere Maßnahmen für erforderlich, um die Möglichkeit eines trans­parenten und patientenorientierten Tarifwechsels innerhalb der privaten Krankenversicherung zu verbessern, und wenn nicht, wie hoch schätzt die Bundesregierung die Chance ein, dass sich die restlichen Versicherungsunternehmen mit ca. 13 Prozent Marktanteil, die den neuen PKV-Leitfaden nicht unterzeichnet haben, diesem noch anschließen werden?
4. Gibt es in der Zwischenzeit eine konkrete Terminierung für das Gutachten des Sachverständi­genrats zu den Ursachen von lang andauernder Arbeitsunfähigkeit und Steuerungsmöglichkei­ten der gesetzlichen Krankenkassen und des Gesetzgebers beim Krankengeld, und wenn ja, wann wird dieses für Mitte des Jahres 2015 angekündigte Gutachten voraussichtlich vorgelegt werden?
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 1]
[Antworten der Bundesregierung auf Fragen 2 und 3]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 4]