1. Sind der Bundesregierung private Krankenkassen bekannt, die entgegen § 193 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (Kontrahierungszwang) Antragstellern nach Prüfung deren finanziellen Lage den Versicherungsschutz im Basistarif verwehren, und was hat sie ggf. unternommen, um die rechtswidrige Praxis der Krankenkassen zu unterbinden (vgl. Ärzte Zeitung, 01.11.2014, „Hallesche nimmt keine Neukunden mit Schufa-Eintrag")?
2. Wie viele Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach § 64b SGB V wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 55 auf Bundesdrucksache 16/1041 nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern initiiert (bitte nach einzelnen Modellvorhaben und Kinder- und Jugendpsychiatrie aufschlüsseln)?
3. Welche rechtlichen und tatsächlichen Gründe haben nach Einschätzung der Bundesregierung die Durchführung von Modellvorhaben nach § 64b SGB V bislang gehemmt, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Einführung von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen zu fördern, insbesondere unter Berücksichtigung, dass gemäß § 64b SGB V mindestens ein Modellvorhaben in jedem Land unter besonderer Berücksichtigung der Kinder- und Jugendpsychiatrie durchgeführt werden soll?
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 1]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 2]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 3]