1. Inwiefern sieht die Bundesregierung in dem Verkauf von Patientendaten durch Ärzte an Marktforschungsunternehmen wie IMS Health einen Vorstoß gegen § 305 a Satz 4 SGB V und andere datenschutzrechtliche Bestimmungen (vgl. "Die Zeit" vom 21.11.2013, S. 33), und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hiergegen eingeleitet?
[Antwort der Bundesregierung]