1. Wie viele Projekte zur Integrierten Versorgung psychischer gibt es zurzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, und zu welchem Ergebnis kamen die ggf. durchgeführten Evaluationen der einzelnen Projekte?
2. Welche Indikatoren werden nach Kenntnis der Bundesregierung in einzelnen Projekten der integrierten Versorgung psychischer Störungen behandelt, und welche Fachdisziplin bzw. Sektoren werden dadurch verbunden?
3. Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass versicherte Krankengeldbezieher von ihren Krankenkassen in Zukunft nicht mehr durch regelmäßige Anrufe und unberechtigte Auskunftsersuche unter Druck gesetzt werden, wie es zuletzt der Jahresbericht der Unabhängigen Patientenberatung 2013 belegte?
4. Welche gesetzliche Regelungen außerhalb des Morbi- RSA zieht die Bundesregierung in Betracht, um sicherzustellen, dass Krankenhäuser die berechtigten Ansprüche gesetzlich Versicherter auf die gesetzlich verankerte Lohnersatzleistung des Krankenhauses auch tatsächlich erfüllen?
[Antworten der Bundesregierung auf Frage 1+2]
[Antworten der Bundesregierung auf Frage 3+4]