1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur personellen Ausstattung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), und wie viele der Beschäftigten der BZgA arbeiten in den einzelnen Bereichen (themenbezogen zur Kindergesundheit, Frauengesundheit, Männergesundheit, Sucht, gesund älter werden, Sexualaufklärung und fachlich zur Kampagnenkoordination, Veranstaltungsmanagement, Materialienerstellung, Internetpräsenz und Internetportale, Qualitätssicherung, Beratung)?
2. In welchen Planungsbereichen der vertragsärztlichen Versorgung (bitte gegliedert nach Kassenärztlichen Vereinigungen) wurde in 2012 der Mindestversorgungsanteil für psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte nicht ausgefüllt, und wie viele zusätzliche Praxissitze für psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte werden nach der Reform der Bedarfsplanung in diesen Planungsbereichen ausgewiesen?
3. In welchen Planungsbereichen, in denen vor 2012 der für Ärztinnen und Ärzte reservierte Mindesversorgungsanteil nicht ausgefüllt werden konnte, wurde und wenn ja, in welchem Umfang die für solche Versorgungssituationen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie bestehende Option von Sonderbedarfszulassungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten genutzt?
4. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Abgrenzung zulässiger und unzulässiger Kooperationen zwischen Zahnärzten und und Dental-Laboren, nachdem sich Berichte über weiterhinbestehende Direktzuweisungen (zwischen Zahnärzten und zahntechnischen Laboren) häufen, und was wird die Bundesregierung gegen Rückvergütungsforderungen von Zahnärzten in Bargeld tun?
Antwort der Bundesregierung auf die Frage 1
Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 2 und 3
Antwort der Bundesregierung auf die Frage 4