1. Wann und mit welchem Inhalt wird die Bundesregierung, wie von ihr in der „Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ vom November 2014 zugesagt, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zuleiten, mit dem den Bundesländern ermöglicht werden soll, die Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und –bewerber einzuführen?
2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf eine Veränderung der Modalitäten bei der Ausschreibung von Hilfsmittelverträgen im Bereich Inkontinenzmittel hinzuwirken, so dass eine ausreichende Versorgung mit qualitätsgeprüften Inkontinenzwindeln von Versicherten durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Leistungserbringer sichergestellt ist und hilfebedürftige Menschen eine medizinisch notwendige sowie zugleich würdevolle Inkontinenzversorgung erhalten?
3. Wird die Bundesregierung Änderungen an dem im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehenen Beratungs- und Unterstützungsanspruch zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach § 44 Abs. 4 SGB V neu vornehmen, um den Bedenken der Bundesdatenschutzbeauftragten sowie zahlreicher Patientenverbände Rechnung zu tragen, die monieren, dass die geplante Neuregelung das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Patienten verletze und das in die Kritik geratene Fallmanagement einiger Krankenkassen, die ihre Versicherten zur Rückkehr an den Arbeitsplatz oder zur Frühberentung drängen, legitimiere und wenn nein, wie wird sie den Datenschutz und die Qualität der Beratung durch die Krankenkassen sicherstellen (vgl. u.a. Stellungnahmen der Bundesdatenschutzbeauftragten, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bundespsychotherapeutenkammer zum GKV-Verstärkungsgesetz)?
4. Welche gesetzlichen Änderungen wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorschlagen, um – wie bereits im November 2014 in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Asylbewerberleistungsgesetz angekündigt – es den Bundesländern zu ermöglichen, Asylbewerbern auch in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts flächendeckend die Gesundheitskarte zur Verfügung zu stellen und welche gesetzlichen Änderungen wird sie vorschlagen, um den nach der neuen EU-Aufnahmerichtlinie bis zum 20. Juli 2015 umzusetzenden Anspruch von Schutzbedürftigen auf eine ausreichende medizinische und psychologische Behandlung und Betreuung zu garantieren?
Antwort der Bundesregierung Frage 1
Antwort der Bundesregierung Frage 2
Antwort der Bundesregierung Frage 3
Antwort der Bundesregierung Frage 4