1. Wie viele Fälle von Fehlverhalten gem. der Regelungen von § 128 SGB V wurden in den jeweiligen Körperschaften der Ärzte und Zahnärzte erfasst und in wie vielen Fällen und Sachverhalten wurde nachgegangen, die auf Unregelmäßigkeiten oder rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung hindeuten?
2. In wie vielen Fällen wurde die Staatsanwaltschaft über einen Anfangsverdacht unterrichtet und welche Leistungsbereiche waren mit welchen Fallzahlen Verstößen davon berührt?
3. Welche Bedingungen müssen der Bundesregierung vorliegen, um der nachgeordneten Behörde, hier der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West, die Anweisung zu erteilen, in Sachen des Ausbaus des Dortmund-Ems-Kanals im Bereich der Stadtstrecke Münster (Los 11 und 12) deren Entscheidung, die Bauzeit von 5 Jahre (siehe Planfeststellungsbeschluss) auf 10 Jahre zu verlängern, zurückzunehmen und in die damit verbundene eigenständige finanzielle Prioritätensetzung, eines als eilbedürftig eingestuftes Projekt mit vordringlichem Bedarf korrigierend von Seiten des Bundesverkehrsministeriums einzugreifen? [Antworten der Bundesregierung]