1.    Wann wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines neuen Straftatbestandes Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vorlegen und wie sehen die Eckpunkte dazu aus?
2.    Welche Schlussfolgerungen für den Bedarf an Therapieplätzen zieht die Bundesregierung aus dem Befund des Faktenchecks Depression der Bertelsmann-Stiftung vom März 2014, nach dem 75 % der schwer depressiven Menschen eine unzureichende Behandlung und 18 % sogar gar keine Behandlung erhalten, obwohl diese Personengruppe gerade auf eine intensive und langfristige psychotherapeutische Behandlung angewiesen ist?
3.    Welche Auswirkungen werden die zurzeit überarbeiteten S3-Behandlungsleitlinien „Schizophrenie“ nach Einschätzung der Bundesregierung auf den Bedarf an Psychotherapieplätzen haben, vor dem Hintergrund, dass das übergeordnete Ziel der neuen Leitlinien die Stärkung der Psychotherapie in der Behandlung von Psychosen ist?
[Antworten der Bundesregierung auf Frage 1-3]