1. Plant die Bundesregierung zu prüfen, ob Kinder und Jugendliche nach dem aktuellen DRG-Katalog angemessen abgebildet sind und bei welchen DRGs gegebenenfalls eine kinderspezifische Anpassung erforderlich ist, und wenn nein, warum nicht?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das so genannte "Zwei-Haus-Modell" (Kalkulation nach Fachabteilungsschlüsseln), und inwieweit plant die Bundesregierung dieses für eine bessere Abbildung der Kinderkliniken und Kinderabteilungen im G-DRG-System nutzbar zu machen?
3. Welche Auswirkungen hat das seit Februar 2013 geltende Patientenrechtegesetz auf die Beweislastumkehr bei sogenannten Sekundärschäden von Patientinnen und Patienten, und gilt weiterhin der durch BGH-Urteile festgehaltene Grundsatz, dass der Patient nachweisen muss, dass der Sekundärschaden Folge des Primärschadens ist?
4. Sieht die Bundesregierung die Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichtes vom Dezember 2009 zur individuell notwendigen Hörgeräteversorgung von Schwerhörigen und von an Taubheit grenzenden Schwerhörigen in den Exklusivverträgen von einigen größeren gesetzlichen Krankenkassen mit zwei bundesweit tätigen Hörgeräteakustikern gewährleistet, die die vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbeträge unterschreiten, und wie wird sichergestellt, dass diese Unterschreitung nicht zu Lasten des individuell notwenigen Versorgungsaufwandes für die Erstanpassung geht?
Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2
Antwort der Bundesregierung auf die Frage 3
Antwort der Bundesregierung auf die Frage 4