1. Steht nach Einschätzung der Bundesregierung nach der Festsetzung der neuen Festbeträge für Medikamente für jede Medikation einem gesetzlich Versicherten unverzüglich ein Medikament zur Verfügung, für das keine Aufzahlung zusätzlich zur Zuzahlung zu zahlen ist und auf welche Daten stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
2. Welche gesetzlichen Krankenkassen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung für ihre IT-Infrastruktur und ihre online-Angebote mit US-Amerikanischen Telekommunikationskonzernen oder deren deutschen Tochterunternehmen zusammen bzw. nutzen deren Dienstleistungen?
3. Hält die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht Maßnahmen für erforderlich, und wenn ja, welche, weil der Bewertungsausschuss seine Pflicht nicht erfüllt hat, bis zum 30. Juni 2014 die antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen des EBM-Abschnitts 35.2 dahin gehend zu überprüfen, ob die seit dem 1. Januar 2009 gültige Bewertung dieser Leistungen die angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherstellt und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entspricht?
4. Wann wird die Bundesregierung das von Minister Gröhe angekündigte E-Health-Gesetz vorlegen und welche Eckpunkte wurden dafür bereits ins Auge gefasst?
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 1]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 2]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 3]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 4]