1. Was wird die Bundesregierung tun, um zu verhindern, dass die Vorgaben nach § 6 Abs. 4 der BPflV ausgehebelt werden, wenn gleichzeitig nach den Eckpunkten zur Gesundheitsreform Kostensteigerungen bei den Krankenhausausgaben auf die Hälfte der Grundlohnsumme begrenzt werden sollen und teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der BAG Psychiatrie (Schreiben vom 08.07.2010 an Minister Rösler), dass dies fatale Auswirkungen auf die stationären Entgelte hätte, die im Jahr 2013 für die Psychiatrie und Psychotherapie, die Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie sowie die Psychosomatik budgetneutral eingeführt werden sollen?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und für welchen zurückliegenden Zeitraum die Kassenärztlichen Vereinigungen personen-bezogene Sozialdaten  speichern und den Versicherten Auskünfte über erhaltene medizinische  Leistungen geben können?

3. Besteht eine rechtliche Verpflichtung für  die Kassenärztlichen Vereinigungen den Versicherten Auskünfte über erhaltene Leistungen zu  geben und wenn ja für welchen zurückliegenden Zeitraum?

[Antworten der Bundesregierung]