1. Wann ist vor dem Hintergrund der Debatte um ein Patientenrechtegesetz mit einem aktuellen Bericht des RKI zur Häufigkeit und Bedeutung von medizinischen Behandlungsfehlern zu rechnen, nachdem der letzte Bericht des RKI dazu aus dem Jahr 2001 mit Zahlen aus dem Jahr 1999 entstammt und zum Teil auf ungenauen Schätzungen beruht, die aber immer noch in den aktuellen Berichten der Bundesärztekammer mangels aktuellerer Daten zitiert werden?
 
    2. Was hindert das RKI oder andere Stellen daran, auf der Grundlage des bundeseinheitlichen elektronischen Statistikbogens eine aktuellere Bewertung vorzunehmen, nachdem seit  2006  mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) Behandlungsfehler, die Fehlerhäufigkeit und die Fehlerursachen in einer einheitlichen Statistik als Bundesstatistik geführt werden?
     3. Wie viele Unternehmen und welche Unternehmensarten haben in der Modellregion Münster am Projekt "Gesunde Arbeit" teilgenommen und
welche Maßnahmen wurden in der Region Münster konkret umgesetzt?
 
    4. In welcher Weise wird sich das BMG für mehr psychotherapeutische Angebote in Regionen mit Unterversorgung einsetzen, nachdem die Deutsche Rentenversicherung die stationäre Rehabilitation mit der Indikation psychischer Störungen von sechs auf vier Woche Wochen reduziert hat, obwohl die Zunahme in diesem Bereich zu immer häufigeren Krankschreibungen und frühzeitigen Berentungen führt?
[Antworten der Bundesregierung]