1. Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass ein Hautkrebsscreening mit den nach heutigem medizinischen Stand geeigneten Diagnoseinstrumenten durchgeführt und auch mit der GKV abgerechnet werden kann?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der tatsächlichen Besetzung von Personalstellen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vor, die gemäß der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psych-PV) budgetwirksam für die Krankenhausentgelte mit den jeweiligen Krankenkassen ausgehandelt sind?
3. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um Transparenz über die Umsetzung der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psych-PV) in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern herzustellen?
[Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 3]