Sind aus Sicht der Bundesregierung die Datenschutzbestimmungen des SGB I, SGB V, SGB X und des Bundesdatenschutzgesetzes auf die von einzelnen Krankenkassen, insbesondere der Techniker Krankenkasse und der AOK Nordost, geplanten elektronischen Patientenakten sowie die zu deren Umsetzung eingebundenen privatwirtschaftlichen Unternehmen anzuwenden und wurden diese dem BSI zur Prüfung vorgelegt?
Antwort der Bundesregierung