1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung Über die Praxis einiger Krankenkassen, externe Hilfsmittelberater zur Prüfung der Erforderlichkeit von verordneten Hilfsmitteln einzusetzen (vgl. ARD-Magazin Panorama vom 12. Juni 2014)
2. Werden nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Beauftragung von externen Hilfsmit­telberatern Datenschutzrechte der Versicherten verletzt, weil in der Praxis keine vorherige Zu­stimmung zur Datenweitergabe der Betroffenen eingeholt wird?
3. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen externe Hilfsmittelberater eine Vergütung vom Einsparvolumen im konkreten Versorgungsfall erhalten? Wenn ja, wie weit verbreitet ist nach Einschätzung der Bundesregierung diese Praxis.
4. In welcher Höhe sind den Krankenkassen Kosten für Psychotherapie in Hochschulambulanzen gemäß § 117 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) seit dem Jahr 2003 jährlich entstan­den?
[Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 1 bis 3]
[Antwort der Bundesregierung auf die Frage 4]