1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Handel mit Rezeptdaten von Apothekenrechenzentren in Deutschland (vgl. SPIEGEL online vom 18. August 2013) und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegen den Handel mit diesen Daten eingeleitet?
2. Wurden die Anträge der H+M – Hennes und Mauritz B.V. & Co. KG Münster, der Accor Hospitality Germany GmbH Münster, der C&A Mode GmbH & Co. KG Münster, der CIBARIA Vollkornbäckerei GmbH Münster, des Schuhhauses H. Zumnorde GmbH Münster, der RWE Service GmbH Münster, der DPD-Geo-Post (Deutschland) GmbH Münster, der Bäckerei H. Krimphove GmbH Münster und der Wehrbereichsverwaltung West in Münster bezüglich einer Teilbefreiung von den Netzentgelten nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV genehmigt?
3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage entscheiden die Krankenkassen, dass eine ärztlich attestierte Krankschreibung aufgehoben wird und werden dabei auch Gutachten zugrunde gelegt, die nur nach Aktenlage erstellt werden?
4. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die Entgeltfortzahlungen den Krankenkassen außerhalb des Risikostrukturausgleichs zu erstatten oder welche anderen Maßnahmen prüft die Bundesregierung, um zu verhindern, dass einzelne Krankenkassen durch überdurchschnittlich viele Versicherte mit langen Zeiten der Entgeltfortzahlung keine kostendeckende Gegenfinanzierung für diesen Leistungsbereich erhalten?
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 1]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 2]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 3]
[Antwort der Bundesregierung auf Frage 4]