1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Prof. Gerd Glaeske, wie sie der Veröffentlichung Kompass, Aktuelles aus der Gesundheitspolitik, August 2010 zu entnehmen ist, wonach die Kassen und die kassenärztlichen Vereinigungen die Versorgungsforschung behindern, indem sie nicht die notwendige Einigung herstellen, um die Umsetzung des § 303 zu ermöglichen, der bereits 2004 in das SGB V eingefügt wurde?
  1. Was wird die Bundesregierung in welchem Zeitraum unternehmen, um die Partner der Selbstverwaltung zu veranlassen diese Einigung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft herbeizuführen und damit die Daten aus der ambulanten und der stationären Versorgung für die Forschung nutzbar zu machen?
  1. Kann das BMG ausschließen, dass die geplante Deckelung des Anstiegs der   Krankenhausfinanzierungskosten im Bereich der Personalkosten auf ½ der Grundlohnsumme dazu führt, dass zwar die Besetzung nach Bundespflegesatzverordnung fehlender Stellen und eine Überschreitung der jeweils maßgeblichen Veränderungsrate ermöglicht wird, deren Finanzierung jedoch auf das gesamte Personalbudget angerechnet wird?

  2. Was wird das BMG im weiteren Verfahren tun, um zu gewährleisten, dass der § 6 Abs. 4, Satz 1 und 2 Bundespflegesatzverordnung – BPflV in vollem Umfang von den Gesetzlichen Krankenkassen umgesetzt wird?

[Antworten der Bundesregierung]