Wie lautet die Definition der auszugliedernden Personalkosten, die nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz bis zum 31. Januar 2019 durch den GKV-Spitzenverband gemeinsam mit dem Verband der PKV und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu vereinbaren war, und welche Regelungen wurden für die Zuordnung von Pflegepersonal festgelegt, das in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen tätig ist?
Antwort der Bundesregierung