Sieht die Bundesregierung im Kontext der zum 30.11.2019 auslaufenden, durch Ausschreibungen zustande gekommenen, Hilfsmittelversorgungsverträge (vgl. § 127 Abs. 1 Satz 8 SBG V) und dem Vorgehen der DAK, die nach Berichten des Selbsthilfeportals für Stomaträger bis dato und aufgrund der auseinandergehenden Preisvorstellungen keine flächendeckenden Versorgungsverträge für StomapatientInnen abgeschlossen hat, und somit nach meiner Auffassung Vertragsverhandlungsgrundsätze nach §127 SGB V nicht einhält (vgl. http://www.stoma-welt.de/2019/11/10/dak-verunsichert-stomatraeger/), das PatientInnenwohl von den rund 14.000 Betroffenen gefährdet und wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die nahtlose Versorgung der DAK-Versicherten mit Stomaartikeln gewährleistet werden?