Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu drohenden bzw. bereits erfolgten Schließungen Medizinischer Zentren, die in Zusammenhang stehen mit der Beendigung der Zahlung von Zentrumszuschlägen, nachdem der GKV-Spitzenverband die durch die Bundesschiedsstelle festgesetzte Vereinbarung gemäß § 9 Abs. 1a Nr. 2 KHEntgG zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG (Zentrumsvereinbarung) im September 2017 gekündigt hat (vgl. https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_599680.jsp) und was gedenkt sie dafür zu tun, dass gerade solche Zusammenschlüsse von Fachkliniken, deren wegweisende Arbeit impulsgebend war für die Etablierung des Zentrumsgedankens im deutschen Gesundheitswesen – etwa die Münsteraner Allianz gegen den Krebs (MAgKs), ein deutschlandweit einmaliger Zusammenschluss von zehn Tumorzentren über Trägergrenzen hinweg – ihre hochspezialisierte Patientenversorgung angesichts nun akut drohender Finanzierungslücken (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/80612/Streit-um-Krebszentren-Deutsche-Krankenhausgesellschaft-warnt-vor-Finanzierungsluecke) fortführen können?
Antwort der Bundesregierung