Umfasst die Refinanzierung nach Bundespflegesatzverordnung der in der Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossenen 1000 Euro Vergütung für die Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) während der praktischen Tätigkeit I auch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung und haben nach Ansicht der Bundesregierung die PiA einen Anspruch auf transparente Darlegung, wie sich ihre Vergütung in der praktischen Ausbildung an den anerkannten Ausbildungsinstituten vor dem Hintergrund, dass mindestens 40% der von den Krankenkassen zur Krankenbehandlung an die Instituts-Ambulanzen gezahlten Vergütung an die Aus- oder Weiterbildungsteilnehmer weiterzuleiten sind, zusammensetzt (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung​​​​​​​