Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung des Pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie die Anzahl an Prüfungen der psychiatrischen Dokumentationen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und prozentualer Steigerung angeben) und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Prüfungen nicht zulasten des Patientenwohls gehen, in dem Gutachterinnen und Gutachter nach dokumentierten Besserungen kurzfristigere Entlassungen von Patientinnen und Patienten fordern und nachträgliche Kürzungen des Entgelts entscheiden und damit einer personenzentrierten und individuellen Entlassungsplanung entgegenstehen (vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/211185/Psychiatrische-und-psychosomatische-Kliniken-Tendenzioeses-Pruefverhalten-des-MDK?fbclid=IwAR2GUE2I8nl4ovygjM8-wWMDrJXymlQzWdtVT8dw11P0VUzqljh-IAGmOWs)?

Antwort der Bundesregierung