1. Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung bislang keine Veranlassung, bundeseinheitliche Vorgaben für Authentifizierungsverfahren bei den gesetzlichen Krankenkassen selbst oder durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen festzulegen (z.B. Postident-Verfahren), um zu verhindern, dass Personen durch Vortäuschung einer falschen Identität missbräuchlich an sensible Gesundheitsdaten Dritter gelangen können (vgl. Rheinische Post vom 12.03.2016 „Riesiges Datenleck bei Krankenkassen“)?
Antwort der Bundesregierung