Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung im Sinne einer kleinräumigen und bedarfsgerechteren Planung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die bis zur Frist am 30. Juni 2019 fertiggestellt werden soll, die Annahmen und Berechnungen aus dem vom G-BA in Auftrag gegebenen und seit Herbst 2018 vorliegenden Gutachten einfließen und wie lange rechnet die Bundesregierung im Anschluss daran mit der tatsächlichen Umsetzung der Bedarfsplanungsreform?
Antwort der Bundesregierung