Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung im Sinne einer kleinräumigen und bedarfsgerechteren Planung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis zur wie im Gesetzentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vorgesehenen Frist zum 30. Juni 2019 erfolgt sein wird und wie lange rechnet die Bundesregierung im Anschluss daran mit der tatsächlichen Umsetzung der Bedarfsplanungsreform?
Antwort der Bundesregierung