Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung der im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie vom 16. Mai 2019 vorgesehene Morbiditätsfaktor zur Anpassung der Basis-Verhältniszahlen für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung geeignet auch im Hinblick auf die zunehmende Inanspruchnahme ambulanter psychotherapeutischer Leistungen (vgl. Daten des Robert-Koch-Instituts aus dem Bundesgesundheitssurvey und der DEGS-MH Studie) und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass nach Aussage der Bundespsychotherapeutenkammer die Anwendung des Morbiditätsfaktors zu einer unmittelbaren Reduktion der geplanten Psychotherapeutensitze um 3% und aufgrund der demografischen Entwicklung zu einem weiteren kontinuierlichen Abbau über die Zeit führen würde (vgl. https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/06/2019-06-07_Spahn_Beanstandung-Reform-Bedarfsplanung.pdf)?
Antwort der Bundesregierung