Welchen Wortlaut hat die nach §217f Abs. 4b SGBV bis zum 31.1.2018 durch den GKV-Spitzenverband zu erlassende Richtlinie mit Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme?
Antwort der Bundesregierung
Welchen Wortlaut hat die nach §217f Abs. 4b SGBV bis zum 31.1.2018 durch den GKV-Spitzenverband zu erlassende Richtlinie mit Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme?
Antwort der Bundesregierung