Wie bewertet die Bundesregierung den Widerruf des im Schiedsverfahren erzielten Vergleichs zu den Vergütungen für Physiotherapeuten durch die AOK Sachsen-Anhalt (vgl. „Hängepartie für Physiotherapeuten“, Zerbster Volksstimme vom 4.7.2018), mit der Begründung, die Berufsverbände würden sich gegen die Einhaltung der Transparenzregel wehren (vgl. https://san.aok.de/inhalt/pressemitteilung-aok-sucht-einigung-mit-physiotherapeuten/) vor dem Hintergrund, dass die Berufsverbände der Physiotherapeuten angeboten hatten, mit der AOK die Vereinbarung zur Transparenz zu schließen, auf die sich die Kasse mit den Podologen bereits verständigt hat sowie vor dem Hintergrund, dass die Vergütungen für Physiotherapeuten in Sachsen-Anhalt durch die AOK zum letzten Mal vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) und damit vor dem Aussetzen der Grundlohnsummenanbindung erhöht wurden und dass bis dato die AOK Sachsen-Anhalt bundesweit die niedrigste Vergütung für Physiotherapie zahlt (vgl. https://www.ifk.de/verband/aktuell/archiv-meldungen/einzelansicht/news/aok-sachsen-anhalt-ueberrascht-mit-pressemitteilung-zum-widerruf/)?
Antwort der Bundesregierung